Die Kanzlei vom Hofe Rechtsanwälte besteht seit 1990 und ist aus einer dauerhaften Kooperation zwischen Rechtsanwalt Alexander vom Hofe und spanischen Steuerberatern und Rechtsanwälten hervorgegangen.
Es handelt sich nicht um eine Sozietät. Der Bedarf den deutsche Tochtergesellschaften oftmals an umfassenden Dienstleistungen aus einer Hand haben, wie Buchhaltung, Reporting, Rechtsberatung, Erstellung von Abschlüssen, Abgabe von Steuererklärungen, so wie das Management der Lohnbuchhaltung, führte zwangsläufig zu einer dauerhaften Kooperation zwischen deutschsprachigen Rechtsanwälten, Abogados und Economistas.
Herr Rechtsanwalt vom Hofe berät auch Privatpersonen in den Bereichen des Immobilien- und Erbrechts. Dabei spielt es keine Rolle, ob Mandate auf dem Festland, auf den Kanaren oder den Balearen bearbeitet werden sollen.